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Geschichte und Definition von Leasing

Als Vertragskonstruktion ist Leasing bereits in der Antike um ca. 2000 v. Chr. bekannt gewesen; im babylonischen Ur wurden Agrargeräte von Priestern an Farmer durch Verträge vermietet, die dem heutigen Leasing sehr ähnlich waren.

In der Neuzeit fiel der Begriff "Leasing" zum ersten Mal im Juli 1877 im Zusammenhang mit der Vermietung von Telefonen, durch die die US-amerikanische Telefongesellschaft Bell Telephone Company ihren Vertrieb um Vermietungsgeschäfte ergänzte. Die erste Gesellschaft, die Leasing als ihren originären Geschäftsbetrieb ansah, war die United States Leasing Corporation, die 1952 in San Francisco, Ca. (USA) gegründet wurde. Nach und nach verbreitete sich das Leasinggeschäft von den USA aus nach Europa und in andere Staaten.

Auch aufgrund günstiger Steuerregelungen, stieg die Zahl der Leasingabschlüsse und das Leasingvolumen in den USA stark an. Anfang der 70er Jahre wollten die Banken an dem neuen Geschäft teilhaben und engagierten sich über eigene Tochtergesellschaften oder Anteilsbesitze an Leasinggesellschaften. Zudem gründeten Automobilhersteller und andere Industrieproduzenten ihre eigenen Leasinggesellschaften zur Unterstützung des Vertriebs.

Eine einheitliche Definition des Begriffs "Leasing" gibt es weder in der Wirtschaftspraxis noch in der Literatur. Grund hierfür ist die Vielzahl von Sachverhalten, die mit Leasing bezeichnet werden, und die Menge an Ausgestaltungsmöglichkeiten. In der deutschsprachigen Literatur wird Leasing überwiegend als temporäre Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern gegen Entgelt charakterisiert, die der Miete oder der Verpachtung (engl. to lease - mieten oder pachten) sehr nahe kommt. Auch die deutsche Rechtsprechung qualifiziert Leasing als "atypischen Mietvertrag".